Green Banking – vom Können zum Müssen

17.11.2020 – „BSW Spezial“ am 1. Juli 2021 im Stift Göttweig
Im Bankgeschäft bahnt sich eine echte Umwälzung an. Eine Umwälzung, die mit dem Kampf gegen den Klimawandel zu tun hat. Die politischen Leitlinien dafür sind im „Green Deal“ und im EU-Klimagesetz festgehalten: Bis zum Jahr 2050 soll Europa zum ersten klimaneutralen Kontinent werden. Das bedeutet, ab diesem Jahr, werden genauso viele CO2-Emissionen beseitigt, wie produziert werden, um die fortschreitende Erwärmung der Erde zu stoppen. Das Zwischenziel zur Emissionsverringerung liegt bei 40 Prozent bis zum Jahr 2030.
Nun werden sich viele fragen: „Was hat das mit Banken zu tun?“ Und die Antwort lautet: „Eine jede Menge!“ Im März 2018 veröffentlichte die EU-Kommission ihren Aktionsplan „Finanzierung nachhaltigen Wachstums“, in dem u.a. das Ziel zur Neuausrichtung von Kapitalflüssen hin zu nachhaltigen Investitionen formuliert wurde. Mit der sogenannten Taxonomie-Verordnung vom Juni 2020 wurde dieses Ziel zum Gesetz.
Für die Bankenbranche bedeutet das nicht mehr und nicht weniger, dass die Aspekte Nachhaltigkeit und Klimaschutz – bisher gelegentlich verwendeter Aufputz im Sinne nachhaltiger Fonds oder grüner Bonds – zum Muss werden. Weiterer zentraler Aspekt in dieser Neuausrichtung ist die Tatsache, dass die in den kommenden Monaten auszuarbeitenden Regularien sich nicht auf den Bereich der Veranlagungen beschränken, sondern in das Kerngeschäft der Banken eingreifen – in die Kreditvergabe.
Paradigmenwechsel in Kreditvergabe und Risikomanagement
Banken werden künftig die Klimaschädlichkeit ihres Kreditportfolios und den diesbezüglichen Risikogehalt quantifizieren müssen. Darüber hinaus ist u.a. eine Strategie zur Reduktion der CO2-Emissionen dieses Portfolios zu erarbeiten, sind die Risiken aus dem bevorstehenden Transformationsprozess zu bewerten und ist das Emissionsverhalten von Kreditnehmern in deren Risikobeurteilung aufzunehmen.
Dabei sind noch sehr viele Fragen offen: z.B. jene nach der Herkunft der Daten. Welche Bank kann für jeden Kreditkunden das Ausmaß der klimaschädlichen Emissionen quantifizieren? Wie kann die nachhaltige Mittelverwendung nach der Kreditvergabe geprüft werden? Wie muss der geordnete Übergang zu klimafreundlichen Portfolios strategisch begleitet werden? Welche neuen Kennzahlen sind zu berechnen bzw. zu reporten? Schon mal vom Climate Value-at-Risk (CVAR) gehört?
Mit diesen und vielen anderen relevanten Fragen zur Thematik der Umlenkung der Kapitalströme zu nachhaltigen Investitionen möchten wir uns am 1. Juli 2021 in einem „BSW Spezial“ beschäftigen. Gedacht ist dabei an eine etwas kleinere Veranstaltung, deren Teilnehmeranzahl es erlaubt, dieses Thema interaktiv zu diskutieren und zu erarbeiten.
Am Programm wird derzeit gefeilt; stattfinden wird das Event wieder im Stift Göttweig. Wer sich schon vorab seinen Platz sichern möchte kann das gerne per Mail machen. Ebenso sind wir offen für Inputs und Anregungen zum Inhalt der Veranstaltung.